Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim. Jawohl.
Das hat Michael Wolffsohn, Professor für Geschichte an der Bundeswehrhochschule in München, in der Sendung von Sandra Maischberger gesagt.
So schlimm ist dieser Satz gar nicht, wir sind nur alle zu doof um ihn richtig zu verstehen. Denn, wie in der Financial Times Deutschland nachzulesen ist, wissen wir alle nur nicht, was “legitim” bedeutet. Also hier noch einmal die übersetzte Version:
Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für vertretbar. Jawohl.
Natürlich fehlt auch nicht der Hinweis auf das Recht zur freien Meinungsäußerung und die Freiheit der Wissenschaft. Da frage ich mich - und diese Frage müssen sich die beiden Herren gefallen lassen -, ob der Herr Wolffsohn oder der Herr Struck sich das deutsche Grundgesetz einmal durchgelesen haben. Denn im Artikel 5 GG ist nicht nur die freie Meinungsäußerung und die wissenschaftliche Freiheit verankert, sondern auch deren Grenzen klar definiert: “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, ( …)” und “Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.” Ferner regelt das Grundgesetzt in Artikel 3: “Alle Menschen sind gleich.” Alle! Ohne Einschränkung!; und in Artikel 2 das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die einzige Institution, die hierzulande das Recht hat, diese Grundrechte zu beschränken oder verwirken, ist das Bundesverfassungsgericht (Artikel 18). Nicht Herr Wolffsohn.
Abgesehen davon hat die Geschichte gezeigt, dass Folter keineswegs ein geeignetes Mittel ist, um die Wahrheit zu erfahren. Sie dient eher um in der vorgefassten Meinung bestätigt zu werden. Aber etwas anderes wollen Menschen, die mit zweierlei Maß messen, in der Regel eh nicht.