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“Nach meinem Vorschlag wird eine Frau mit 500 Euro Rente einen Euro im Monat für den Zahnersatz zahlen.” So wird unsere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die - nebenbei bemerkt - Lehrerin von Beruf ist, heute in mehreren Zeitungen zitiert. Und weiter: “Der von Schmidt vorgeschlagene prozentuale Beitrag müsse bei maximal 0,4 Prozent des Einkommens bis zur Beitragbemessungsgrenze von 3487,50 Euro liegen, heißt es in der Passauer Neue Presse. Damit würde die Zahnversicherung zu Zusatzkosten von höchstens 6,98 Euro führen.”

Klingelt’s?

Vermutlich nicht, wie bei kaum jemandem, der diese populistischen Äußerungen liest. Dabei erfordert es relativ leichte Rechenvorgänge, die Schüler in der 6. Klasse lernen.

0,4 % von 500 = 2
0,4 % von 3.487,50 = 13,95

Nun könnte man denken, dass ja Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfe bezahlen und die Aussage von Frau Schmidt somit korrekt wäre (wenn man gelten lässt, dass die Hälfte von 13,95 ungefähr 6,98 beträgt). Aber weit gefehlt. Weiter unten im oben verlinkten Artikel kann man Folgendes nachlesen: “An der Grundsatzentscheidung, wonach die gemeinsame Finanzierung des Krankenkassenbeitrags von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beim Zahnersatz aufgegeben werde, halte Schmidt fest, heißt es in einem Bericht der Berliner Zeitung. Die Patienten müssten den Zahnersatz also voraussichtlich wie geplant allein absichern.”

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