Dann sind Sie hoffentlich in der glücklichen Lage, nicht älter als 45 Jahre zu sein, die deutsche Sprache zu beherrschen und eine Arbeit sowie ein Zertifikat einer jüdischen Gemeinde nachweisen zu können. Ansonsten wollen wir Sie hier nicht (mehr)!
Nein, ich bin nicht völlig durchgeknallt oder gar dem Antisemitismus verfallen. Also bitte nicht den Verfassungsschutz anrufen, sondern erst beim Zentralrat der Juden in Deutschland oder bei der Jüdischen Gemeinde in Mainz nachlesen, was Regierungshirne für einen unglaublichen Müll zu produzieren in der Lage sind.
Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass der Nachweis von Sprachkenntnissen und Lebenshaltungskosten eine erstrebenswerte Sache sind - Warum dann ausgerechnet und nur für Juden, und zwar nur für Juden aus Osteuropa?
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
(Art. 3, Abs. 3, GG)