Oder wie nennt man das, wenn bewusst falsch informiert wird?
Nach dem neuen Rundfunk-Staatsvertrag, der am 1. April in Kraft treten soll, können sich Empfänger von Arbeitslosengeld II fast ausnahmslos von der TV- und Radiogebühr befreien lassen. Bislang war das nur Sozialhilfeempfängern möglich.
Dies schreibt der Stern in seinem Artikel GEZ geht leer aus im Extra über die Hartz-IV-Folgen. Jedoch stimmt der zweite Satz im obigen Zitat inhaltlich nicht. Denn auch bisher war es so, dass Menschen mit geringem Einkommen sich von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen konnten. Dabei spielte die Herkunft des Einkommens keinerlei Rolle, lediglich dessen Höhe.
Beweis?
Ich selbst. Als ich vor etlichen Jahren als Teilzeitkraft gearbeitet habe, war ich befreit, ebenso während des Bezugs von Arbeitslosenhilfe.
Die in dem Artikel aufgestellte Rechnung über die Ausfälle der GEZ in den nächsten vier Jahren geht auch nur auf, wenn man voraussetzt, dass alle Hartz-IV-Arbeitslosen dies ebenso lange bleiben.
Was soll das?