„Die Grünen beschlossen bei ihrer Parteigründung 1979 eine Frauenquote: mindestens die Hälfte aller Ämter sollen weiblich besetzt sein. Die SPD beschloss 1988 eine 40 %-Frauenquote für Ämter und Mandate.“
Die Frauenquote war geboren, in den 90er Jahre hinkte die CDU hinterher, die möglicherweise bald die Frauenquote auf dem Chefsessel im Bundeskanzleramt aufbessert.
Wie spricht man Frau Merkel dann an? Dieser Frage ist Süddeutsche.de nachgegangen. Nun, sie wird das Grundgesetz ändern müssen, denn dort ist die omnipräsente, meiner Meinung nach völlig übertriebene und oft nervige Political Correctness, die von den deutschen so sehr geliebt und doch nicht einmal einen Namen bekommen hat, noch gar nicht angekommen. Im Grundgesetz ist ausschließlich die Rede vom „Bundeskanzler“.
Nachtrag (zum Titel)
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1
Update 2012
Urpsrünglich war auf einen Artikel bei N24.de verlinkt worden, der jedoch nicht mehr existiert. In diesem Artikel kam man zu dem Schluss, dass es „Frau Bundeskanzler“ heißen müsse. Mittlerweile spricht allerdings niemand mehr von „Frau Bundeskanler“, von den Fehlern von gestern will schließlich keiner mehr etwas wissen, weswegen es mir nicht möglich war, entsprechende Artikel zu finden. Hier noch der Wikipedia-Eintrag zur Frage der Anrede Frau Bundeskanzlerin