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Usability

 ·  ☕ 4 Minuten zum Lesen  ·  ✍️ dark*

Auf der Seite der BA findet man die Vordrucke für den Antrag auf Arbeitslosengeld II im PDF-Format zum Ausdrucken und Ausfüllen. Soweit recht löblich. Dass der gesamte Internetauftritt der Agentur trotz der vielen Millionen, die er verschlungen hat, jeglichen Usability-Regeln spottet und fernab von Barrierefreiheit ist, darüber wurde bereits ausreichend an anderen Orten geschrieben. Was sich aber derjenige denkt, der die Seite mit Inhalten füllt, ist mir angesichts des folgenden Absatzes schleierhaft:

“Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie über: Startseite -> INFORMATIONEN -> Arbeitnehmer -> Geldleistungen -> Arbeitslosengeld II -> Link- und Dateiliste.”

Man muss tatsächlich fünfmal klicken, sich dabei natürlich merken, welchen Link man als nächstes anklicken muss, und zudem den letzten Verweis auch noch suchen, da sich dieser nicht in der Navigationsleiste befindet. Klar, als Arbeitsloser hat man schließlich Zeit. Wozu soll sich also der Webmaster die Mühe machen, ein simples a-tag einzufügen?

Dieses Beispiel spiegelt die gesamte Arbeitsweise dieser maroden Behörde in erschreckender Deutlichkeit wider. Um meinen Antrag auf ALG II endlich abzugeben, musste ich insgesamt dreimal vorsprechen.

Im ersten Termin wurde ich wieder weggeschickt, da ich die Formulare nicht ausgefüllt hatte. Ich gab an, dass mir dies zu kompliziert war, weil ich nicht wusste, wie ich meinen Mitbewohner dort ordnungsgemäß einzutragen hatte, da wir keine Lebensgemeinschaft im üblichen Sinne führen. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er für das Ausfüllen der Fragebögen keine Zeit hätte, das solle man doch bitte zuhause machen, erläuterte mir dann Schritt für Schritt, wo ich was einzutragen hätte, erkundigte sich bei einem weiteren Kollegen, ob er mir alles richtig erklärt hatte und rannte ins nächste Büro, um mir einen neuen Termin zu besorgen. Dauer insgesamt: ca. 25 Minuten - In dieser Zeit hätten wir auch das Formular ausfüllen können. Den Termin bekam ich übrigens nicht sofort, sondern am nächsten Tag per Post zugeschickt, was unnötige Kosten verursacht.

Der zweite Termin fand bei einer anderen Sachbearbeiterin statt. Mein Formular war weitgehendst ausgefüllt, die Unterlagen hatte ich soweit alle dabei. Lediglich die Krankenkassennummer und Sozialversicherungsnummer meines Mitbewohners fehlten. Ich schlug ihr vor, diese doch im Computer rauszusuchen, da er schließlich auch als Arbeitsloser erfasst ist. “Das gehört nicht zu meinen Aufgaben.” Aha. Zu meinen Aufgaben gehört es nicht, in den Unterlagen eines (während des Ausfüllens nichtanwesenden) WG-Mitglieds rumzuschnüffeln. Nun gut, dann musste sie eben warten, bis ich meine Formulare erneut vorbeigebracht hatte. Gleichzeitig war in den Zeitungen zu lesen, dass man sich darüber beschwere, dass die Anträge nur sehr schleppend bei den Agenturen eingehen würden. Selbst Schuld. Im weiteren Verlauf meinte sie, dass unsere Wohnung zu groß sei, da wir nur drei Personen sind, denen so viel Platz nicht zusteht. Ich versuchte ihr zu erklären, dass wir halt nur eine WG sind, getrennt von Tisch und Bett, dass jeder sein eigenes Zimmer bräuchte, jeder sein eigenes Leben führe, mit unterschiedlichen Hobbys, Freudeskreis, Beziehungen usw. “Wem wollen Sie das denn erzählen?”, kam die unverschämte Frage von einer Frau, unter deren zu kurzem Kleid währed des Gesprächs immer wieder der weiße Slip hervorblitze. Ich war nahe dran, meine Faust im Gesicht der Schlampe zu parken. Das Gespräch war ziemlich schnell beendet, ich packte meine Unterlagen samt Antragsformulare zusammen und verließ den Laden, bevor ein Unglück geschah.

Einige Wochen später wurde ich zu einem dritten Termin geladen, wieder bei einem anderen Sachbearbeiter, was mir nur recht war. Jede Einladung war übrigens mit dem rechtlich äußerst fragwürdigen Hinweis versehen, dass ein Nichterscheinen eine Sperre der laufenden Leistung nach sich ziehen würde. Wie bitte?! Wer will mich denn zwingen eine Geldleistung in Anspruch zu nehmen? Meine Meldepflicht bezieht sich lediglich auf die laufenden Leistung, nicht jedoch auf eine völlig neue oder andere Leistung. Im übrigen ist im Sozialgesetzbuch nachzulesen, dass der Antrag auf eine Leistung bei jeder x-beliebigen Behörde abgegeben werden kann und von dieser unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten ist. Da jedoch nicht nur mein Wohl von meiner Cooperation abhängt, habe ich meine revolutionären Gedanken aufgegeben und pflichtschuldig den Termin wahrgenommen, konnte es mir allerdings nicht verkneifen, meiner Wut über die Kollegin Audruck zu verleihen.

Wie auch immer, ich habe mich gefügt und meinen Antrag brav abgegeben. Mittlerweile liegt der Bescheid vor und hat mein Blut schon wieder in Wallung gebracht. Ausschließlich an meinen Mitbewohner gerichtet, ist dort nachzulesen, dass man davon ausgeht, er wäre bevollmächtigt im Namen aller Mitglieder unserer sogenannten Bedarfsgemeinschaft den Antrag zu stellen. Spinnen die denn?! Ich habe überhaupt niemanden bevollmächtigt und im übrigen einen eigenen Antrag gestellt. Wo ist mein Bescheid? Auch der Hinweis, dass die Miete von meinem Konto abgebucht wäre und daher natürlich sinnvollerweise eine Auszahlung auf mein Konto erfolgen soll, wurde unberücksichtigt gelassen, stattdessen wird an ihn ausgezahlt - per teurer Postanweisung.

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